Krankenkassen haben einen festgelegten Katalog von Leistungen, welche sie erstatten. Gesundheitsleistungen, die nicht in diesem Katalog aufgeführt sind, heißen individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Sie können ärztlich erbracht werden, müssen aber von dem Patienten privat bezahlt werden. Im Interesse Ihrer Versicherten erstatten aber einige Krankenkassen die Kosten für bestimmte IGeL zurück